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++++ KEINE MASKENPFLICHT AUF VERSAMMLUNGEN ++++
Immer wieder bekomme ich Anzeigen auf den Tisch, wo die Behörde Gesetzestexte von über 3 Monate zitiert, um den Bürger zu verwirren. In diesem Audio Beitrag https://t.me/presseteamaustria/1149 möchte ich Hilfestellung geben, wie man sich hierzu verhalten soll.
1.) Gesetze im Verfassungsrang stehen über Bundesgesetze und Verordnungen! Bitte auch dem Polizisten so erklären.
2.) Versammlungsgesetz 1953. StF: BGBl. Nr. 98/1953 (WV) unter § 9. (1) An einer Versammlung dürfen keine Personen teilnehmen, die ihre Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände verhüllen oder verbergen.
Hier das Gesetz: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000249
3.) Umgang mit den Polizisten: immer freundlich und ruhig bleiben, es kann dir dann auch nichts passieren.
Somit bitte ich alle Demo Teilnehmer nicht diesen Masken Irrsinn mitzumachen, da man ja gegen die Maßnahmen demonstriert.
Mehr Infos auch auf www.corona-anwalt.org
BITTE TEILEN, damit alle Demonstranten abgesichert sind.
Stellungnahme Gesundheitspersonal
Ich arbeite in der Pflege und spreche mich in aller Entschiedenheit gegen eine Impfpflicht gegen SARS-CoV 2 aus, weil ich an vorderster Front wahrnehme, dass die Voraussetzungen, unter denen eine Impfpflicht in Erwägung gezogen werden könnte, nicht vorliegen. Sollte eine solche Impfpflicht gesetzlich normiert werden, werde ich meine Arbeit im Pflegebereich niederlegen!
Gesamter Text: Stellungnahme-Gesundheitspersonal-Einspruch-Impfpflicht
Verfahrenshilfe ANTRAG zur kostenlosen Klage-Einreichung in Österreich
Die Mutter einer Freundin hatte soeben nach dem 3. Stich einen Schlaganfall. Eine sehr nahe Verwandte von mir ebenso nach dem 2. Stich und ist nun halbseitig gelähmt.
Der verabreichende Impfarzt hatte ihnen (entgegen geltender vorgeschriebener ärztlicher Aufklärungspflicht laut österreichischem Ärztegesetz!) weder den Beipacktext ausgehändigt und alle enthaltenen Substanzen und Zusatzstoffe erklärt, noch sie über mögliche Schäden und unerwünschte Wirkungen informiert, wie bei JEDER ärztlichen Behandlung verpflichtend vorgeschrieben.
Nur zur Erinnerung:
Es gilt nach wie vor ärztliche Sorgfaltspflicht! Deren Unterlassung kann auch gerichtlich eingeklagt werden mit Schadenersatzforderungen, wenn es zu Nebenwirkungen oder Dauerschäden kommt.
Sie können mit einen Antrag auf Verfahrenshilfe einen kostelosen Anwalt bekommen, die sie bei Gericht vertritt und es entstehen ihnen keine Anwalskosten und auch keine Gerichtskosten.
Hier die Anträge und Erklärungen dazu:
Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe_Vermoegensbekenntnis
Verfahrenshilfe_burgenlaendisch_kroatisch
Dises Rechtsgutachten hilft jeden Anwalt und Gericht bei der Verhandlung https://corona-klagen.com/rechtsgutachten-zur-strafbarkeit/
Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe und Vermögensbekenntnis (ZPForm 1)
Verfahrenshilfe befreit die Parteien eines Gerichtsverfahrens nur vorläufig von der Pflicht zur Entrichtung der eigenen Prozesskosten
ACHTUNG: Sollten Sie den Prozess verlieren, müssen Sie die Prozesskosten der gegnerischen Partei (hiezu zählen insbesondere deren Gerichts- und Anwaltskosten) trotz der Ihnen gewährten Verfahrenshilfe ersetzen.
Das Formular wird auch in anderen Sprachfassungen angeboten.
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Sofern Ihnen Verfahrenshilfe gewährt wurde, kann Sie das Gericht innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Verfahrens zur gänzlichen oder teilweisen Nachzahlung der gewährten Vergünstigungen verpflichten, soweit und sobald Sie ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts dazu imstande sind. Diese Nachzahlungsverpflichtung kann auch dann auferlegt werden, wenn Sie den Rechtsstreit gewinnen und dadurch zu ausreichendem Vermögen gelangen. Davon umfasst ist die tarifmäßige Entlohnung der/des Ihnen beigegebenen Rechtsanwältin/Rechtsanwalts.
Was sind die Voraussetzungen für die Bewilligung?
Verfahrenshilfe ist vom Gericht nur zu bewilligen, wenn das konkrete Verfahren zu einer Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts führen würde. Notwendiger Unterhalt ist jener, den Sie für sich und ihre Familie, für deren Unterhalt Sie zu sorgen haben, zu einer einfachen Lebensführung benötigen.
Damit die Verfahrenshilfe gewährt wird, darf die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht offenbar mutwillig oder aussichtslos sein.
In welchem Umfang wird Verfahrenshilfe gewährt?
Verfahrenshilfe ist nur soweit zu gewähren, als sie absolut notwendig ist. Deshalb kann das Gericht Sie z.B. auch zu einer Ratenzahlung verpflichten. Auch die Vertretung durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt kann nicht in jedem Fall gewährt werden. Nur wenn die gesamte Kostenlast unzumutbar ist, kann die Verfahrenshilfe im vollen Ausmaß bewilligt werden. Bei Bewilligung der Verfahrenshilfe wird ausgesprochen, welche der aufgezählten Begünstigungen zur Gänze oder zum Teil gewährt werden.
Wo beantrage ich die Verfahrenshilfe?
Der Antrag auf Verfahrenshilfe ist mündlich oder schriftlich bei dem Gericht einzubringen, bei dem das Verfahren geführt wird oder werden soll. Befindet sich der Sitz dieses Gerichts außerhalb des Bezirksgerichtssprengels, in dem Sie Ihren Aufenthalt haben, so können Sie den Antrag auch beim Bezirksgericht Ihres Aufenthaltes zu Protokoll erklären.
Was muss ich beachten, um Fristen zu wahren?
Wird die Beigebung einer Rechtsanwältin/eines Rechtsanwalts rechtzeitig (das heißt innerhalb der für das jeweilige Rechtsmittel oder die sonstige Prozesshandlung offenstehenden Frist) beantragt, so unterbricht der Verfahrenshilfeantrag diese Frist; sie beginnt neuerlich zu laufen und zwar im Fall der Bewilligung des Antrags mit der Zustellung des Bestellungsbescheids an die Rechtsanwältin/den Rechtsanwalt; im Fall der Abweisung des Antrags mit dem Eintritt der Rechtskraft des abweisenden Beschlusses.
Was muss ich beim Ausfüllen des Formulars beachten?
- Sollte der Platz im Formular nicht ausreichend sein, schließen Sie bitte ein Beiblatt (bei Online-Eingaben als PDF) an, in dem Sie die geforderten Angaben machen.
- Jedes Feld ist wahrheitsgemäß auszufüllen. Nichtzutreffendes ist mit „nein“, „keine“ oder „null“ auszufüllen oder der entsprechende Punkt zu streichen; andernfalls sind Ihre Angaben unvollständig. Ungenaue, unzutreffende oder unvollständige Angaben können die Behandlung Ihres Antrags verzögern und zu einem Verbesserungsauftrag durch das Gericht führen. Wenn Sie dem Verbesserungsauftrag nicht fristgerecht nachkommen, wird Ihr Antrag abgewiesen.
- Falsche oder unvollständige Angaben (z.B. Fehlen von Belegen) in diesem Antrag können nachteilige Rechtsfolgen für Sie nach sich ziehen.
- Bitte schließen Sie alle notwendigen schriftlichen Unterlagen für Ihren Antrag an (Kopien sind grundsätzlich ausreichend).
Was muss ich beim Ausfüllen des Formulars beachten?
Sollten Sie noch Fragen haben, so können Sie bei dem Gericht, welches für das Verfahren zuständig ist oder beim Bezirksgericht Ihres Aufenthalts am Amtstag dazu Auskunft bekommen. Das Gericht kann Ihnen aber nur behilflich sein, wenn allfällige Fristen nicht abgelaufen sind und Sie alle maßgeblichen Unterlagen mitbringen.